Was ist ein zertifizierter Verwalter?
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Definition, Rechtsgrundlage nach § 26a WEG, der Anspruch der Wohnungseigentümer und die Frage, wer die IHK-Prüfung ablegen muss — hier kompakt und belegt.
Definition: zertifizierter Verwalter
Ein zertifizierter Verwalter ist ein Wohnungseigentumsverwalter, der vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Verwaltertätigkeit notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Die Rechtsgrundlage ist § 26a Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).
Nur wer diese Prüfung bestanden hat oder einer geprüften Person rechtlich gleichgestellt ist, darf die geschützte Bezeichnung „zertifizierter Verwalter" führen. Der Begriff wurde mit der WEG-Reform 2020 eingeführt und richtet sich an Verwalterinnen und Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Rechtsgrundlage: § 26a WEG und die ZertVerwV
Die zentrale Norm ist § 26a WEG. Absatz 1 knüpft die Bezeichnung an eine bestandene Prüfung vor einer IHK. Absatz 2 ermächtigt das Bundesministerium der Justiz, die Einzelheiten der Prüfung durch eine Rechtsverordnung zu regeln — dies ist die Zertifizierte-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV). Sie legt Prüfungsgebiete, Ablauf und die gleichgestellten Qualifikationen fest.
Eingeführt wurde § 26a WEG durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), das am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist. Die Details dazu findest du im Artikel WEG-Reform 2020 (WEMoG).
Anspruch der Eigentümer auf einen zertifizierten Verwalter
Nach § 19 Absatz 2 Nummer 6 WEG gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Das bedeutet: Jeder einzelne Wohnungseigentümer kann grundsätzlich verlangen, dass die Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellt. Wie die Bestellung und Abberufung eines Verwalters abläuft, zeigt der Artikel Bestellung und Abberufung des Verwalters.
Dieser Anspruch ist nach § 48 Absatz 4 WEG seit dem 1. Dezember 2023 anwendbar. Bis zu diesem Datum bestand für die Gemeinschaften eine Übergangszeit, um geeignete Personen prüfen zu lassen.
Übergangsregelung für bereits tätige Verwalter
§ 48 Absatz 4 WEG enthält zusätzlich eine Fiktion: Eine Person, die am 1. Dezember 2020 bereits Verwalter einer Gemeinschaft war, galt gegenüber dieser Gemeinschaft bis zum 1. Juni 2024 als zertifizierter Verwalter — auch ohne abgelegte Prüfung. Diese Übergangsfrist ist inzwischen abgelaufen.
Wer muss die Prüfung nicht ablegen?
§ 7 ZertVerwV stellt bestimmte Berufsqualifikationen einem zertifizierten Verwalter gleich. Wer eine dieser Qualifikationen besitzt, darf die Bezeichnung ohne IHK-Prüfung führen. Gleichgestellt sind unter anderem:
- Personen mit der Befähigung zum Richteramt (Volljuristinnen und Volljuristen),
- Personen mit abgeschlossener Ausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann beziehungsweise zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft,
- geprüfte Immobilienfachwirtinnen und Immobilienfachwirte,
- Personen mit einem Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt.
Ausführlicher behandeln wir das auf der Seite Befreiung & Gleichstellung.
Wie wird man zertifizierter Verwalter?
Wer nicht gleichgestellt ist, legt die Sachkundeprüfung nach der ZertVerwV bei einer IHK ab. Die Prüfung besteht nach § 3 ZertVerwV aus zwei Teilen:
Der schriftliche Teil dauert mindestens 90 Minuten. Erst wer den schriftlichen Teil bestanden hat, wird zum mündlichen Teil zugelassen; im mündlichen Teil können bis zu fünf Personen gemeinsam geprüft werden, wobei auf jeden Prüfling mindestens 15 Minuten entfallen. Nach § 1 ZertVerwV umfasst die Prüfung Grundkenntnisse der Immobilienwirtschaft sowie vertiefte rechtliche, kaufmännische und technische Grundlagen.
Den genauen Aufbau erklären wir auf der Seite Ablauf der IHK-Sachkundeprüfung; alle Themen findest du unter Prüfungsthemen.
Häufige Fragen
Ist der zertifizierte Verwalter Pflicht?
Es gibt keine Pflicht im Sinne einer Berufszulassung, aber einen durchsetzbaren Anspruch: Jeder Eigentümer kann seit dem 1. Dezember 2023 die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen (§ 19 Absatz 2 Nummer 6 in Verbindung mit § 48 Absatz 4 WEG) — außer in den genannten Kleinanlagen-Fällen.
Gilt das Zertifikat bundesweit?
Ja. Die Prüfung kann nach § 2 ZertVerwV vor jeder IHK abgelegt werden, die sie anbietet. Das Ergebnis ist bundesweit gültig.
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Kostenlos registrierenRechtsgrundlagen & Quellen
- § 26a WEG — Zertifizierter Verwalter (gesetze-im-internet.de)
- § 19 WEG — Verwaltung und Benutzung (Anspruch nach Abs. 2 Nr. 6)
- § 48 WEG — Übergangsvorschriften (Anwendbarkeit ab 1.12.2023)
- § 1 ZertVerwV — Prüfungsgebiete
- § 3 ZertVerwV — Durchführung der Prüfung (schriftlich/mündlich)
- § 7 ZertVerwV — Gleichgestellte Personen
Stand: 07/2026 · Alle Angaben nach dem Wortlaut des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und der Zertifizierte-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV). Keine Rechtsberatung.