Prüfungsthemen: IHK-Sachkundeprüfung
Zertifizierter Verwalter §26a WEG
Alle 4 Prüfungsbereiche nach ZertVerwV und DIHK-Rahmenplan — mit Sachgebieten, Zeitanteilen und gezielten Lernhinweisen. So weißt du genau, worauf es ankommt.
Aufbau der Sachkundeprüfung
Die Sachkundeprüfung zum Zertifizierten Verwalter nach §26a WEG ist bundesweit einheitlich geregelt — die Prüfungsinhalte sind in der ZertVerwV (Zertifizierter-Verwalter-Sachkundeprüfungs-Verordnung) festgelegt, der DIHK hat ergänzend einen bundesweiten Rahmenplan mit 120 empfohlenen Unterrichtseinheiten entwickelt.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: einem schriftlichen Teil (ca. 50 Aufgaben in 90 Minuten) und einem mündlichen Teil (mindestens 15 Minuten). In jedem der vier Themenbereiche müssen mindestens 50% der möglichen Punkte erreicht werden — ein Durchfallen in einem einzelnen Bereich bedeutet das Nichtbestehen der gesamten Prüfung.
Bereich 1: Rechtliche Grundlagen 60 UE
Der bei weitem umfangreichste Bereich — das Wohnungseigentumsgesetz ist Pflichtthema des mündlichen Prüfungsteils. Hier entscheidet sich die Prüfung.
1.1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Das WEG bildet die rechtliche Grundlage der gesamten Verwaltungstätigkeit. Folgende Sachgebiete sind besonders prüfungsrelevant:
1.2 Bürgerliches Gesetzbuch und weitere Rechtsgrundlagen
1.3 Berufsrecht des Verwalters
Bereich 2: Kaufmännische Grundlagen 20 UE
Praxis-orientierter Bereich rund um Buchhaltung, Abrechnung und Mahnwesen in der WEG-Verwaltung.
Allgemeine und WEG-spezifische kaufmännische Grundlagen
Bereich 3: Technische Grundlagen 30 UE
Grundlegendes technisches Verständnis für die Instandhaltung und Beurteilung von Gebäuden und Anlagen.
Baukunde, Haustechnik & Instandhaltung
Bereich 4: Grundlagen der Immobilienwirtschaft 10 UE
Übergreifende Grundlagen zum Verständnis des Immobilienmarkts und des Berufsbilds.
Versicherungen, Energie und Unterlagen
Lernstrategie für die Prüfung
Die Prüfungsthemen sind klar strukturiert — mit der richtigen Vorbereitung ist die Sachkundeprüfung gut zu schaffen. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
- WEG-Recht zuerst — Vertiefe §§ 18–29 WEG gründlich. Über die Hälfte der Prüfungsfragen kommen aus diesem Bereich.
- Kaufmännische Grundlagen — Übe Rechenaufgaben zu Jahresabrechnung und Umlageschlüsseln.
- Technische Grundlagen — Konzentriere dich auf Verkehrssicherungspflichten, Brandschutz und GEG.
- Prüfungssimulation — Übe unter Zeitdruck mit 50 Fragen in 90 Minuten.
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Weiterführende Themen
- WEG-Grundlagen — Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Teilungserklärung
- Eigentümerversammlung & Beschlüsse — Einberufung, Mehrheiten und Beschlussfassung
- Wirtschaftsplan & Jahresabrechnung — Kaufmännische Kernthemen nach §28 WEG
- Prüfungsablauf — Wie die schriftliche und mündliche IHK-Prüfung abläuft
- Zertifizierter Verwalter (IHK) Prüfungsfragen — 25 Übungsfragen mit Lösungen, 30 gratis testen
Häufige Fragen
Welche Themen kommen in der IHK-Prüfung zum Zertifizierten Verwalter vor?
Die Sachkundeprüfung gliedert sich in 4 Bereiche: (1) Grundlagen der Immobilienwirtschaft, (2) Rechtliche Grundlagen (WEG, BGB, Berufsrecht), (3) Kaufmännische Grundlagen und (4) Technische Grundlagen. Das WEG-Recht ist mit Abstand der umfangreichste Bereich (60 von 120 empfohlenen Unterrichtseinheiten).
Wie ist die Sachkundeprüfung aufgebaut?
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (ca. 50 Multiple-Choice-Fragen in 90 Minuten) und einem mündlichen Teil (mindestens 15 Minuten). In jedem der vier Themenbereiche sind mindestens 50% der Punkte erforderlich. Der mündliche Teil behandelt schwerpunktmäßig das WEG-Recht.
Welcher Themenbereich ist am wichtigsten für die Prüfung?
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist der wichtigste Prüfungsbereich. Mit 60 von 120 empfohlenen Unterrichtseinheiten macht es 50% des Lernstoffs aus. Im mündlichen Teil ist WEG-Recht Pflichtgegenstand. Besonders prüfungsrelevant sind Eigentümerversammlung, Beschlussfassung, Verwalteraufgaben und Jahresabrechnung.
Wer legt die Prüfungsinhalte fest?
Die Prüfungsinhalte sind in der Zertifizierter-Verwalter-Sachkundeprüfungs-Verordnung (ZertVerwV) gesetzlich festgelegt, insbesondere in Anlage 1. Der DIHK hat ergänzend einen Rahmenplan mit 120 empfohlenen Unterrichtseinheiten entwickelt, der bundesweit als Standard gilt.
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