Technische Grundlagen für die WEG-Verwalterprüfung
GEG, Energieausweis, Brandschutz, Heizungsanlage, Baustoffe und Fördermittel — 30 Unterrichtseinheiten technisches Grundwissen kompakt zusammengefasst.
Jetzt Prüfungsfragen übenÜberblick: Technische Themen in der Prüfung
Der technische Bereich umfasst 30 von 120 Unterrichtseinheiten im DIHK-Rahmenplan. Kein tiefes Fachwissen ist nötig — aber der Verwalter muss Mängel erkennen, Handlungsbedarf einschätzen und die richtigen Fachleute beauftragen können.
GEG & Energieausweis
Gebäudeenergiegesetz, Effizienzklassen, Pflichten des Verwalters
Brandschutz
Rauchwarnmelder, Feuerschutztüren, Fluchtwege, Brandschutzordnung
Heizungsanlage
Zentralheizung, hydraulischer Abgleich, Wartungspflicht
Sanitär & Wasser
Trinkwasserverordnung, Legionellen, Leitungswasser
Baustoffe
Lebensdauer, Verschleiß, Schimmel und Feuchtigkeit
Mängelerkennung
Risse, Feuchtigkeitsschäden, Dachschäden beurteilen
Barrierefreiheit
Rampen, Aufzüge, altersgerechte Umbauten
KfW & BAFA
Förderprogramme beantragen, energetische Sanierung
GEIG
E-Ladeinfrastruktur, Mindestanforderungen bei Sanierung
Dokumentation
Wartungsprotokoll, Bautagesbuch, Mängelliste
GEG — Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das nationale Umsetzungsgesetz der europäischen EPBD (Energy Performance of Buildings Directive). Berechnungsgrundlage ist die DIN V 18599. Für WEG-Verwalter relevant:
- Energieausweis: Pflicht bei Verkauf oder Neuvermietung. Zwei Typen: Energieverbrauchsausweis (aus Verbrauchsdaten) und Energiebedarfsausweis (aus Bau- und Anlagendaten) — gültig jeweils 10 Jahre
- Heizungsaustausch §71 GEG: Neue Anlagen müssen mindestens 65% der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen
- Dämmpflichten: Bei Sanierung von Dach oder Außenwänden gelten Mindeststandards
- Effizienzklassen: A+ bis H — Pflicht zur Angabe in Inseraten
| Effizienzklasse | Energiebedarf (kWh/m²a) | Einschätzung |
|---|---|---|
| A+ | < 30 | Niedrigstenergiegebäude, Passivhaus |
| A | 30–50 | Sehr gut gedämmt, Neubaustandard |
| B | 50–75 | Gut |
| C | 75–100 | Befriedigend |
| D | 100–130 | Durchschnitt |
| E–H | 130+ | Sanierungsbedarf |
Heizkostenverordnung — Prüfungsrelevante Fristen
Die Heizkostenverordnung verpflichtet zur verbrauchsabhängigen Abrechnung und setzt klare Anforderungen an Erfassungsgeräte:
| Zeitpunkt | Pflicht |
|---|---|
| Ab 1.1.2022 | Bei fernablesbaren Geräten: monatliche Verbrauchsinformation an Nutzer |
| Bis 31.12.2026 | Bestandsschutz für Altgeräte (nicht fernablesbar, installiert vor 1.12.2021) |
| Bis 31.12.2031 | Fernablesbare Geräte (bis 1.12.2022 installiert) müssen Smart-Meter-Gateway-fähig und interoperabel sein |
Brandschutz
Der Verwalter ist für den vorbeugenden Brandschutz im Gemeinschaftseigentum verantwortlich:
- Rauchwarnmelder: In allen Bundesländern Pflicht — in Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren. Wartungspflicht liegt je nach Bundesland bei Eigentümer oder Mieter
- Feuerschutztüren (T30/T90): Regelmäßige Wartung, Schließfunktion darf nicht blockiert werden
- Fluchtwege: Treppenhäuser und Flure müssen zu jeder Zeit frei von Gegenständen sein
- Brandschutzordnung: Bei größeren Anlagen empfehlenswert
- Feuerlöscher: Regelmäßige Wartung (alle 2 Jahre) und Sichtkontrolle
Heizungsanlage, Haustechnik und Aufzüge
- Wartungspflicht: Heizungsanlagen müssen regelmäßig gewartet werden — schriftlichen Wartungsvertrag mit Fachunternehmen abschließen
- Hydraulischer Abgleich: Pflicht bei Heizungserneuerung, verbessert Effizienz und Wärmeverteilung
- Legionellenprüfung: Bei Anlagen mit Warmwasserspeicher — mindestens alle 3 Jahre, da es im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird (Trinkwasserverordnung)
- Kaltwasserzähler: Eichung gilt für 6 Jahre (nicht 5)
- Aufzüge: Betriebssicherheitsverordnung beachten; Zweiwege-Notrufsystem ist verpflichtend; regelmäßige Prüfung durch zugelassene Überwachungsstelle; Wartungsvertrag erforderlich
Barrierefreiheit — DIN 18040-2
Die DIN 18040-2 ist in allen Bundesländern als technische Baubestimmung eingeführt und legt Mindestmaße für barrierefreies Wohnen fest. Privilegierte bauliche Veränderungen nach §20 Abs. 2 Nr. 2 WEG umfassen Maßnahmen zur Barrierefreiheit:
| Anforderung | Mindestmaß |
|---|---|
| Wohnungstürbreite (rollstuhlgerecht) | ≥ 90 cm |
| Flurbreite | ≥ 1,20 m |
| Bewegungsfläche (Rollstuhl) | ≥ 1,50 × 1,50 m |
| Balkon-/Terrassentürschwelle | ≤ 2 cm |
| Aufbauhöhe bodengleiche Dusche | max. 2 cm |
| Bedienelemente (max. Höhe) | ≤ 85 cm |
KfW- und BAFA-Fördermittel
Der Verwalter sollte Fördermöglichkeiten kennen und die Eigentümer informieren:
- KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau): Günstige Darlehen und Zuschüsse für energetische Sanierung, Barrierefreiheit (KfW 455-B), Heizungstausch
- BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle): Zuschüsse für Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien (Bundesförderung für effiziente Gebäude — BEG)
- Förderantrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden
- Die Eigentümerversammlung muss Maßnahme und Förderantragstellung beschließen
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