Technische Grundlagen für die WEG-Verwalterprüfung

GEG, Energieausweis, Brandschutz, Heizungsanlage, Baustoffe und Fördermittel — 30 Unterrichtseinheiten technisches Grundwissen kompakt zusammengefasst.

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Überblick: Technische Themen in der Prüfung

Der technische Bereich umfasst 30 von 120 Unterrichtseinheiten im DIHK-Rahmenplan. Kein tiefes Fachwissen ist nötig — aber der Verwalter muss Mängel erkennen, Handlungsbedarf einschätzen und die richtigen Fachleute beauftragen können.

GEG & Energieausweis

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals Gebäudeenergiegesetz/GEG), Effizienzklassen, Pflichten des Verwalters

Brandschutz

Rauchwarnmelder, Feuerschutztüren, Fluchtwege, Brandschutzordnung

Heizungsanlage

Zentralheizung, hydraulischer Abgleich, Wartungspflicht

Sanitär & Wasser

Trinkwasserverordnung, Legionellen, Leitungswasser

Baustoffe

Lebensdauer, Verschleiß, Schimmel und Feuchtigkeit

Mängelerkennung

Risse, Feuchtigkeitsschäden, Dachschäden beurteilen

Barrierefreiheit

Rampen, Aufzüge, altersgerechte Umbauten

KfW & BAFA

Förderprogramme beantragen, energetische Sanierung

GEIG

E-Ladeinfrastruktur, Mindestanforderungen bei Sanierung

Dokumentation

Wartungsprotokoll, Bautagesbuch, Mängelliste

GEG — Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals Gebäudeenergiegesetz)

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals Gebäudeenergiegesetz/GEG) ist das nationale Umsetzungsgesetz der europäischen EPBD (Energy Performance of Buildings Directive). Berechnungsgrundlage ist die DIN V 18599. Für WEG-Verwalter relevant:

  • Energieausweis: Pflicht bei Verkauf oder Neuvermietung. Zwei Typen: Energieverbrauchsausweis (aus Verbrauchsdaten) und Energiebedarfsausweis (aus Bau- und Anlagendaten) — gültig jeweils 10 Jahre
  • Heizungseinbau § 43 GEG: Die frühere 65-Prozent-Regel ist entfallen. Wird nach dem 29. Juli 2026 eine mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickte Heizung neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut, muss der Anteil der Wärme aus den in § 43 Absatz 1 GEG genannten Brennstoffen stufenweise steigen — Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas oder grüner, blauer, orangener oder türkiser Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate: mindestens 10% ab 2029, 15% ab 2030, 30% ab 2035 und 60% ab 2040. Der Katalog ist abschließend und nicht auf erneuerbare Energien beschränkt: blauer Wasserstoff (Erdgas mit CO2-Abscheidung) und türkiser Wasserstoff (Methanpyrolyse) werden fossil erzeugt und sind trotzdem anrechenbar
  • Dämmpflichten: Bei Sanierung von Dach oder Außenwänden gelten Mindeststandards
  • Effizienzklassen: A+ bis H — Pflicht zur Angabe in Inseraten
EffizienzklasseEnergiebedarf (kWh/m²a)Einschätzung
A+< 30Niedrigstenergiegebäude, Passivhaus
A30–50Sehr gut gedämmt, Neubaustandard
B50–75Gut
C75–100Befriedigend
D100–130Durchschnitt
E–H130+Sanierungsbedarf
Prüfungsfallen GEG: Es gibt keinen „Energiegebäudeausweis" — nur Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Gültigkeit: 10 Jahre (nicht 5). Die 65-Prozent-Regel des früheren § 71 GEG ist entfallen — § 71 ist aufgehoben. Maßgeblich ist heute die Staffel des § 43 GEG — bemessen nach den dort genannten Brennstoffen (Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas, Wasserstoff): 10% ab 2029, 15% ab 2030, 30% ab 2035, 60% ab 2040.

Heizkostenverordnung — Prüfungsrelevante Fristen

Die Heizkostenverordnung verpflichtet zur verbrauchsabhängigen Abrechnung und setzt klare Anforderungen an Erfassungsgeräte:

ZeitpunktPflicht
Ab 1.1.2022Bei fernablesbaren Geräten: monatliche Verbrauchsinformation an Nutzer
Bis 31.12.2026Bestandsschutz für Altgeräte (nicht fernablesbar, installiert vor 1.12.2021)
Bis 31.12.2031Fernablesbare Geräte (bis 1.12.2022 installiert) müssen Smart-Meter-Gateway-fähig und interoperabel sein

Brandschutz

Der Verwalter ist für den vorbeugenden Brandschutz im Gemeinschaftseigentum verantwortlich:

  • Rauchwarnmelder: In allen Bundesländern Pflicht — in Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren. Wartungspflicht liegt je nach Bundesland bei Eigentümer oder Mieter
  • Feuerschutztüren (T30/T90): Regelmäßige Wartung, Schließfunktion darf nicht blockiert werden
  • Fluchtwege: Treppenhäuser und Flure müssen zu jeder Zeit frei von Gegenständen sein
  • Brandschutzordnung: Bei größeren Anlagen empfehlenswert
  • Feuerlöscher: Regelmäßige Wartung (alle 2 Jahre) und Sichtkontrolle

Heizungsanlage, Haustechnik und Aufzüge

  • Wartungspflicht: Heizungsanlagen müssen regelmäßig gewartet werden — schriftlichen Wartungsvertrag mit Fachunternehmen abschließen
  • Hydraulischer Abgleich: Pflicht bei Heizungserneuerung, verbessert Effizienz und Wärmeverteilung
  • Legionellenprüfung: Bei Anlagen mit Warmwasserspeicher — mindestens alle 3 Jahre, da es im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird (Trinkwasserverordnung)
  • Kaltwasserzähler: Eichung gilt für 6 Jahre (nicht 5)
  • Aufzüge: Betriebssicherheitsverordnung beachten; Zweiwege-Notrufsystem ist verpflichtend; regelmäßige Prüfung durch zugelassene Überwachungsstelle; Wartungsvertrag erforderlich

Barrierefreiheit — DIN 18040-2

Die DIN 18040-2 ist in allen Bundesländern als technische Baubestimmung eingeführt und legt Mindestmaße für barrierefreies Wohnen fest. Privilegierte bauliche Veränderungen nach §20 Abs. 2 Nr. 1 WEG umfassen Maßnahmen zur Barrierefreiheit:

AnforderungMindestmaß
Wohnungstürbreite (rollstuhlgerecht)≥ 90 cm
Flurbreite≥ 1,20 m
Bewegungsfläche (Rollstuhl)≥ 1,50 × 1,50 m
Balkon-/Terrassentürschwelle≤ 2 cm
Aufbauhöhe bodengleiche Duschemax. 2 cm
Bedienelemente (max. Höhe)≤ 85 cm

KfW- und BAFA-Fördermittel

Der Verwalter sollte Fördermöglichkeiten kennen und die Eigentümer informieren:

  • KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau): Günstige Darlehen und Zuschüsse für energetische Sanierung, Barrierefreiheit (KfW 455-B), Heizungstausch
  • BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle): Zuschüsse für Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien (Bundesförderung für effiziente Gebäude — BEG)
  • Förderantrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden
  • Die Eigentümerversammlung muss Maßnahme und Förderantragstellung beschließen
Prüfungshinweis: GEG (in Kraft seit 2020, zuletzt geändert 2026) ist häufiges Prüfungsthema. Kenne: Energieausweistypen (Verbrauchs- vs. Bedarfsausweis), Gültigkeit 10 Jahre, Staffel des § 43 GEG aus den dort genannten Brennstoffen (10% ab 2029 bis 60% ab 2040; die 65-Prozent-Regel des § 71 ist entfallen), Legionellenprüfung alle 3 Jahre, Kaltwasserzähler 6 Jahre Eichung, Aufzug Zweiwege-Notrufsystem.

Weiterführende Themen

Häufige Fragen

Was umfassen die technischen Grundlagen in der WEG-Verwalterprüfung?

Die technischen Grundlagen umfassen das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals Gebäudeenergiegesetz/GEG), Brandschutzvorschriften, Aufzugspflichten, barrierefreies Bauen sowie die Instandhaltungspflichten des Verwalters nach §27 WEG.

Was muss ein WEG-Verwalter über das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals Gebäudeenergiegesetz/GEG) wissen?

Der Verwalter muss Eigentümer über GEG-Pflichten informieren, Energieausweise beschaffen, energetische Sanierungsmaßnahmen koordinieren und die Fristen für gesetzlich vorgeschriebene Nachrüstpflichten im Blick haben.

Welche Brandschutzpflichten hat der WEG-Verwalter?

Der Verwalter muss die gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung mit Rauchwarnmeldern sicherstellen, Fluchtwege freihalten, Brandschutztüren überprüfen lassen und regelmäßige Sicherheitsbegehungen des Gemeinschaftseigentums veranlassen.

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