Mündliche Prüfung Zertifizierter Verwalter — Ablauf, Inhalte und Tipps

Was erwartet dich in der mündlichen Prüfung nach §26a WEG? Hier erfährst du alles über Ablauf, typische Themen, Bewertungskriterien und wie du dich optimal vorbereitest.

15+
Min. pro Prüfling
3
Prüfer im Ausschuss
5
Max. Personen/Gruppe
2
Jahre Wiederholungsfrist

Was ist die mündliche Prüfung?

Die mündliche Prüfung ist ein Pflichtbestandteil der IHK-Sachkundeprüfung nach §26a WEG und der Zertifizierter-Verwalter-Verordnung (ZertVerwV). Sie findet nur statt, wenn der schriftliche Teil erfolgreich bestanden wurde.

  • Pflichtbestandteil nach §26a WEG und ZertVerwV
  • Nur nach bestandener schriftlicher Prüfung
  • Mindestens 15 Minuten pro Prüfling
  • Prüfungsausschuss: 3 Prüfer (IHK-Prüfungsausschuss)
  • Schwerpunkt: WEG-Recht und praxisorientierte Fallbeispiele
Hinweis: Die mündliche Prüfung testet, ob Kandidaten ihr Wissen auf konkrete Verwaltungssituationen anwenden können — nicht nur auswendig gelerntes Faktenwissen.

Ablauf der mündlichen Prüfung

Die mündliche Prüfung kann als Einzel- oder Gruppenprüfung (bis zu 5 Personen gleichzeitig) durchgeführt werden. Auch bei einer Gruppenprüfung muss jeder Prüfling mindestens 15 Minuten aktiv geprüft werden.

  • Fallbeispiel-basiert: Prüfer schildern reale Verwaltungssituationen, auf die Kandidaten reagieren müssen
  • Keine feste Fragenliste — die Prüfer folgen einem Themenrahmen, passen Fragen aber an die Antworten an
  • Bewertung: fachliche Kompetenz, rechtliche Argumentation, Praxisnähe
  • Termin: meist am gleichen Tag oder wenige Wochen nach der schriftlichen Prüfung
  • Die IHK teilt den Termin nach Bestehen der schriftlichen Prüfung mit

Typische Themen der mündlichen Prüfung

Die mündliche Prüfung konzentriert sich auf das WEG-Recht und praxisnahe Verwaltungsszenarien. Folgende Themen kommen besonders häufig vor:

Eigentümerversammlung

  • Ladung und Fristen
  • Beschlussfassung und Mehrheiten
  • Anfechtung von Beschlüssen

Verwalteraufgaben

  • Aufgaben nach §27 WEG
  • Bestellung und Abberufung des Verwalters
  • Verwaltervertrag

Bauliche Veränderungen

  • Bauliche Veränderungen §20 WEG
  • Privilegierte Maßnahmen (Barrierefreiheit, E-Mobilität)
  • Kostentragung

Finanzen & Haftung

  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • Sonderumlage und Hausgeldklage
  • Verkehrssicherungspflichten

Daneben wird oft die WEG-Reform 2020 thematisiert — insbesondere die Neufassung von §27 WEG, die gestärkte Rolle der GdWE als Rechtsträgerin sowie die vereinfachten Regeln für bauliche Veränderungen.

Tipps für die mündliche Prüfung

Mit der richtigen Vorbereitung lässt sich die mündliche Prüfung selbstbewusst angehen. Diese fünf Schritte haben sich in der Praxis bewährt:

  1. WEG-Recht vertiefen
    §§ 18–29 WEG als Pflichtlektüre vor der Prüfung durcharbeiten — insbesondere §27 (Verwalteraufgaben), §20 (bauliche Veränderungen) und §24 (Eigentümerversammlung).
  2. Fallbeispiele üben
    Praxisfälle aus Eigentümerversammlung und Verwalterhaftung trainieren. Szenarien wie "Beschluss wurde ohne ordentliche Ladung gefasst — was tun?" sollten flüssig beantwortet werden können.
  3. Paragraphen zitieren
    Konkrete Gesetzesgrundlagen nennen stärkt den Eindruck. Statt "das Gesetz sagt..." lieber "nach §27 Abs. 1 WEG ist der Verwalter verpflichtet..."
  4. Ruhig kommunizieren
    Bei Unsicherheit ist Rückfragen erlaubt — und zeigt Professionalität. Prüfer erwarten keine perfekten Antworten, sondern strukturiertes Denken.
  5. Struktur zeigen
    Antworten strukturieren: Problem benennen → Rechtsgrundlage nennen → Lösung ableiten. Diese drei Schritte machen selbst unsichere Antworten überzeugend.

Was passiert bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung?

Wer die mündliche Prüfung nicht besteht, muss die schriftliche Prüfung nicht wiederholen — sie bleibt bestanden. Nur der mündliche Teil muss erneut abgelegt werden.

  • Wiederholung innerhalb von 2 Jahren nach der schriftlichen Prüfung möglich
  • Gebühr für die Wiederholung ist meist reduziert (50–100 EUR)
  • Wiederholung kann bei jeder IHK in Deutschland abgelegt werden
Fristbeachten: Die Zwei-Jahres-Frist beginnt ab dem Datum der schriftlichen Prüfung — nicht ab dem Datum der mündlichen Prüfung. Wer die Frist versäumt, muss die gesamte Prüfung von Beginn an wiederholen.

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