Prüfungstipps: So bereitest du dich auf die IHK-Sachkundeprüfung vor

Lernplan, Lernreihenfolge, Denkfehler beim Lernen und was du am Prüfungstag beachten musst — damit du dich strukturiert auf die Verwalterprüfung vorbereitest.

Empfohlener Lernplan (8 Wochen)

Unser Lernplan rechnet mit mindestens 6–8 Wochen, wenn du nebenbei lernst (eigene Planungsgröße, keine Vorgabe der IHK). Fokussiere auf WEG-Recht — die rechtlichen Grundlagen sind nach Angaben des BVI e. V. mit rund 46 % der größte Bereich.

Woche 1–2
WEG-Grundlagen
  • Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum
  • GdWE, Teilungserklärung, MEA
  • §§ 1, 5, 8, 9a WEG
Woche 3
Eigentümerversammlung
  • Einberufung, Fristen, Tagesordnung
  • Mehrheiten (einfach/qualifiziert/Allstimmigkeit)
  • Anfechtung, Protokoll
Woche 4
Verwalterrecht
  • Aufgaben §27 WEG
  • Bestellung/Abberufung §26 WEG
  • Verwaltervertrag
Woche 5
Kaufmännische Grundlagen
  • Wirtschaftsplan & Jahresabrechnung
  • Umlageschlüssel, Rechenaufgaben
  • Erhaltungsrücklage
Woche 6
Technische Grundlagen
  • Verkehrssicherungspflichten
  • Brandschutz, GEG, Energieausweis
  • Baustoffe, Mängelerkennung
Woche 7
Sonstige Rechtsgebiete
  • BGB (Miet-, Werkvertragsrecht)
  • Berufsrecht (§34c GewO, MaBV)
  • Versicherungen
Woche 8
Prüfungssimulation
  • 50 Fragen in 90 Minuten üben (am Prüfungsformat orientiert)
  • Schwachstellen identifizieren
  • Mündliche Prüfung vorbereiten

Lernreihenfolge: Womit beginnen?

Schritt 1: WEG-Recht (rechtliche Grundlagen: nach BVI rund 46 %)

Eigentümerversammlung, Beschlussfassung, §§ 26–29 WEG, Jahresabrechnung. Der mündliche Teil soll sich zumindest auf das WEG beziehen.

Schritt 2: Kaufmännische Grundlagen

Rechnen üben! Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Umlageschlüssel — hier ist sorgfältiges Rechnen gefragt.

Schritt 3: Technische Grundlagen

Verkehrssicherungspflichten, Brandschutz, GEG. Nach § 1 ZertVerwV sind in den technischen Grundlagen vertiefte Kenntnisse erforderlich.

Denkfehler beim Lernen vermeiden

  • WEG-Reform 2020 ignoriert — alte Regelungen (z.B. das Quorum der Versammlung) gelten nicht mehr
  • Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum verwechselt — besonders bei Fenstern, Türen, Balkonen
  • Umlageschlüssel falsch angewendet — MEA vs. Wohnfläche vs. Kopfteil durcheinandergebracht
  • Anfechtungsfrist vergessen — 1 Monat ab Beschlussfassung, nicht ab Protokollzugang
  • Peters'sche Formel falsch berechnet oder HeizkostenV-Verteilung (50–70%) vergessen
  • §34c GewO und §26a WEG verwechselt — unterschiedliche Anforderungen!

Tipps für die mündliche Prüfung

Der mündliche Teil dauert nach § 3 Abs. 3 ZertVerwV mindestens 15 Minuten je Prüfling und soll sich zumindest auf das WEG beziehen. Besetzung des Ausschusses und Aufgabenform legt die jeweilige IHK fest.

  • Fälle laut denken: Zeige deinen Gedankengang, auch wenn du unsicher bist
  • Paragraphen nennen: §§ 26–29 WEG solltest du spontan abrufen können
  • Praxisszenarien üben: z.B. „Beschluss über Dachsanierung — was ist zu beachten?"
  • Ruhe bewahren: Bei Nichtwissen kurz innehalten, laut strukturieren: „Zunächst prüfe ich…"
  • WEG-Reform 2020: Immer den Stand nach der Reform anwenden
Lerntipp: Eine Simulation mit Zeitlimit zeigt, wie Sie mit der Zeit zurechtkommen. Auf Verwalterpruefung.de lässt sich die am Prüfungsformat orientierte Prüfungssimulation (50 Fragen, 90 Minuten) im kostenlosen Test (30 Fragen) anspielen; die volle Simulation setzt ein Abo voraus.

Weiterführende Seiten

Häufige Fragen

Wie lange muss ich für die Verwalterprüfung §26a WEG lernen?

Unser Lernplan sieht 6–8 Wochen Vorbereitung mit täglich 1–2 Stunden Lernzeit vor (eigene Planungsgröße, keine Vorgabe der IHK). Dazu gehören ein strukturierter Lernplan und aktive Wiederholung per Quiz.

Welche Fehler sollte ich in der Verwalterprüfung vermeiden?

Vermeiden solltest du: Paragrafen nicht ausreichend zu lernen, Prüfungssimulationen auszulassen, die mündliche Prüfung außer Acht zu lassen und das Zeitmanagement beim schriftlichen Teil zu vernachlässigen.

Wie ist die mündliche Prüfung beim Zertifizierten Verwalter aufgebaut?

Die mündliche Prüfung dauert nach § 3 Abs. 3 ZertVerwV mindestens 15 Minuten je Prüfling und soll sich zumindest auf das Wohnungseigentumsgesetz beziehen (§ 3 Abs. 3 Satz 3 ZertVerwV). Aufgabenform und Themen legt die jeweilige IHK fest; Eigentümerversammlungen, Beschlussfassungen und die Verwalterpflichten nach §27 WEG sind Beispiele.

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