Ablauf der IHK-Sachkundeprüfung §26a WEG

Schriftliche Prüfung, mündlicher Teil, Anmeldung und Wiederholung — hier erfährst du genau, was dich bei der IHK-Prüfung zum Zertifizierten Verwalter erwartet.

90
Min. schriftlich
~50
Prüfungsaufgaben
15+
Min. mündlich
50%
Je Bereich nötig
4
Prüfungsbereiche

Aufbau der Prüfung

Die Sachkundeprüfung nach ZertVerwV besteht aus zwei Teilen: einem schriftlichen und einem mündlichen. Beide müssen bestanden werden — der mündliche Teil findet nur statt, wenn der schriftliche Teil bestanden wurde.

Teil 1

Schriftliche Prüfung

  • Dauer: 90 Minuten
  • Ca. 50 Aufgaben (Multiple Choice + kurze offene Fragen)
  • Alle 4 Themenbereiche werden abgedeckt
  • Bestanden: mind. 50% in jedem Bereich
  • Hilfsmittel: in der Regel keine (IHK-spezifisch)
Teil 2

Mündliche Prüfung

  • Dauer: mindestens 15 Minuten
  • Prüfungsausschuss: 3 Personen
  • Schwerpunkt: WEG-Recht (Pflichtthema)
  • Oft Fallbeispiele aus der Praxis
  • Nur wenn schriftlicher Teil bestanden
Bereich-Bestehensgrenze: 50% müssen in jedem einzelnen der vier Prüfungsbereiche erreicht werden. Wer z.B. im technischen Bereich unter 50% liegt, besteht die Prüfung nicht — auch wenn der Gesamtdurchschnitt höher ist.

Anmeldung und Ablauf

  • Prüfungstermin recherchieren
    Auf der Website der gewählten IHK — Termine variieren je Standort (4–12 pro Jahr). Beliebte Termine schnell ausgebucht.
  • Online anmelden
    Über das IHK-Prüfungsportal. Erforderlich: Name, Adresse, ggf. Unternehmensdaten. Anmeldefrist: meist 4 Wochen vor Prüfungstermin.
  • Prüfungsgebühr bezahlen
    140–350 EUR je nach IHK-Standort, nach Anmeldung per Rechnung. Kein Nachweis eines Vorbereitungskurses erforderlich.
  • Schriftliche Prüfung ablegen
    90 Minuten vor Ort in der IHK. Lichtbildausweis mitbringen. Ergebnis in der Regel innerhalb weniger Wochen.
  • Mündliche Prüfung (wenn bestanden)
    Termin wird von der IHK mitgeteilt. Mindestens 15 Minuten vor dem Prüfungsausschuss.
  • Zertifikat erhalten
    IHK-Zertifikat als Nachweis nach §26a WEG — bundesweit gültig, unbefristet.

Wiederholung der Prüfung

Wer die Prüfung nicht besteht, kann sie innerhalb von 2 Jahren beliebig oft wiederholen — bei jeder IHK in Deutschland. Wer nur den mündlichen Teil nicht bestanden hat, muss in der Regel nur diesen wiederholen (günstigere Wiederholungsgebühr).

Tipp: Manche IHKs erlauben es, nach dem Nichtbestehen die Prüfung beim nächsten Termin — auch bei einer anderen IHK — zu wiederholen. Die Frist von 2 Jahren beginnt ab dem ersten Prüfungsversuch.

Freie Standortwahl

Du bist nicht an die IHK deines Wohnorts gebunden. Du kannst die Prüfung bei jeder IHK ablegen, die sie anbietet. Prüfungsgebühren und Termine variieren erheblich — ein Vergleich lohnt sich. Eine Übersicht aller Standorte mit Gebühren findest du auf unserer IHK-Standorte-Seite.

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