WEG-Grundlagen für die Verwalterprüfung
Das Wohnungseigentumsgesetz ist das Herzstück der Sachkundeprüfung — 50% des Lernstoffs, Pflichtthema im mündlichen Teil. Hier lernst du die zentralen Begriffe und Strukturen.
Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Teileigentum
Die grundlegende Unterscheidung des WEG ist die Aufteilung des Eigentums in drei Kategorien. Diese Abgrenzung ist nicht nur theoretisch relevant — sie bestimmt, wer für Kosten und Instandhaltung verantwortlich ist, und zählt zu den häufigsten Prüfungsthemen.
Sondereigentum
Gehört einem einzelnen Eigentümer — er allein nutzt, verwaltet und trägt die Kosten.
- Räume der Wohnung
- Nicht-tragende Wände im Sondereigentum
- Bodenbeläge, Tapeten, Innenputz
- Wohnungseingangstür (innere Seite)
- Fenster (umstritten — oft per GO geregelt)
- Sanitäranlagen innerhalb der Wohnung
- Kellerabteil (wenn so bestimmt)
- Stellplatz (wenn so bestimmt)
Gemeinschaftseigentum
Gehört allen Eigentümern gemeinschaftlich — der Verwalter verwaltet es im Auftrag der GdWE.
- Grundstück
- Treppenhaus & Flure
- Dach & Fassade
- Tragende Wände & Decken
- Heizungsanlage (Zentralheizung)
- Aufzug
- Außenfenster (Rahmen, Außenseite)
- Leitungen im Gemeinschaftsbereich
- Tiefgarage (Allgemeinflächen)
Teileigentum
Teileigentum ist Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen — also an Gewerbeeinheiten, Praxen, Büros oder Tiefgaragenstellplätzen. Die rechtliche Struktur ist identisch mit Wohnungseigentum, nur der Nutzungszweck unterscheidet sich.
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE)
Was ist die GdWE?
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) ist eine durch Gesetz geschaffene, rechtsfähige Einheit — sie kann Rechte haben, Pflichten eingehen, Verträge abschließen, klagen und verklagt werden. Seit der WEG-Reform 2020 ist dies in §9a WEG ausdrücklich geregelt.
Mitglied der GdWE wird man automatisch durch den Erwerb von Wohnungseigentum — und verlässt sie automatisch wieder durch Veräußerung. Die GdWE ist von den einzelnen Wohnungseigentümern rechtlich zu unterscheiden.
Organe der GdWE
Die GdWE handelt durch ihre drei Organe:
- Wohnungseigentümerversammlung — das oberste Willensbildungsorgan, trifft Beschlüsse
- Verwalter — vertritt und verwaltet die GdWE nach außen und innen (§27 WEG)
- Verwaltungsbeirat — unterstützt und kontrolliert den Verwalter (§29 WEG), optional
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
Die Teilungserklärung
Die Teilungserklärung ist das Gründungsdokument einer WEG. Der Eigentümer eines Grundstücks (oder ein Bauträger) erklärt gegenüber dem Grundbuchamt, das Eigentum in Miteigentumsanteile aufzuteilen, die mit Sondereigentum an bestimmten Einheiten verbunden sind.
Die Teilungserklärung enthält:
- Aufteilungsplan — zeichnerische Darstellung aller Sondereigentumseinheiten mit Nummern
- Miteigentumsanteile (MEA) — prozentualer Anteil jeder Einheit am Gesamtgrundstück
- Gemeinschaftsordnung (GO) — Nutzungsregeln, Kostenverteilung, Stimmrechte
- Abgeschlossenheitsbescheinigung — Nachweis der baulichen Abgeschlossenheit jeder Einheit
Die Gemeinschaftsordnung (GO)
Die Gemeinschaftsordnung ist das „Grundgesetz" der WEG. Sie kann von den gesetzlichen Regelungen des WEG abweichen und legt unter anderem fest:
- Nutzungsregelungen (z.B. gewerbliche Nutzung erlaubt?)
- Abweichende Kostenverteilungsschlüssel
- Stimmrechtsregelungen (Kopfprinzip, MEA-Prinzip, Objektprinzip)
- Zustimmungsvorbehalte bei Veräußerung
- Sondernutzungsrechte (z.B. Gartennutzung einer Einheit)
Änderungen der Gemeinschaftsordnung erfordern grundsätzlich Allstimmigkeit (alle Eigentümer müssen zustimmen) und eine Eintragung im Grundbuch.
Miteigentumsanteile (MEA)
Die Miteigentumsanteile (MEA) drücken den quotalen Anteil jedes Wohnungseigentümers am Gesamtgrundstück und am Gemeinschaftseigentum aus. Sie werden in der Teilungserklärung in Bruchteilen (z.B. 125/1000) oder Promille festgelegt.
MEA haben mehrere Funktionen:
- Kostenverteilung: Sofern die GO nichts anderes regelt, werden Kosten nach MEA verteilt (§16 Abs. 2 WEG)
- Stimmrecht: In vielen GOs entspricht das Stimmgewicht den MEA (Wertprinzip)
- Vermögensbeteiligung: Bei Auflösung der WEG (selten) entspricht der Anteil den MEA
Die wichtigsten WEG-Paragraphen im Überblick
Diese Paragraphen solltest du für die Prüfung kennen:
| Paragraph | Inhalt | Prüfungsrelevanz |
|---|---|---|
| §1 WEG | Grundbegriffe: Wohnungs-, Teil-, Sondereigentum | ⭐⭐⭐ sehr hoch |
| §5 WEG | Abgrenzung Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum | ⭐⭐⭐ sehr hoch |
| §8 WEG | Begründung durch Teilung (Teilungserklärung) | ⭐⭐ hoch |
| §9a WEG | Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer | ⭐⭐⭐ sehr hoch |
| §13 WEG | Rechte des Wohnungseigentümers | ⭐⭐ hoch |
| §16 WEG | Kostentragung und Nutzungen | ⭐⭐⭐ sehr hoch |
| §18 WEG | Pflicht zur ordnungsmäßigen Verwaltung | ⭐⭐⭐ sehr hoch |
| §19 WEG | Ordnungsmäßige Verwaltung und Erhaltungsrücklage | ⭐⭐⭐ sehr hoch |
| §20 WEG | Bauliche Veränderungen, privilegierte Maßnahmen | ⭐⭐⭐ sehr hoch |
| §23 WEG | Wohnungseigentümerversammlung | ⭐⭐⭐ sehr hoch |
| §24 WEG | Einberufung und Durchführung der Versammlung | ⭐⭐⭐ sehr hoch |
| §25 WEG | Abstimmung, Mehrheiten, Stimmrechte | ⭐⭐⭐ sehr hoch |
| §26 WEG | Bestellung und Abberufung des Verwalters | ⭐⭐⭐ sehr hoch |
| §27 WEG | Aufgaben und Befugnisse des Verwalters | ⭐⭐⭐ sehr hoch |
| §28 WEG | Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht | ⭐⭐⭐ sehr hoch |
| §29 WEG | Verwaltungsbeirat | ⭐⭐ hoch |
Wie geht es weiter?
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