Wirtschaftsplan & Jahresabrechnung der WEG
Pflichtinhalte nach §28 WEG, Umlageschlüssel, Erhaltungsrücklage und Vermögensbericht — kaufmännisches Kernwissen für die IHK-Sachkundeprüfung, häufig mit Rechenaufgaben.
Wirtschaftsplan vs. Jahresabrechnung: der Unterschied
Beide Dokumente sind nach §28 WEG Pflicht — sie haben aber völlig unterschiedliche Funktionen. In der Prüfung wird häufig gefragt, welches Dokument was enthält und wann es beschlossen wird.
| Merkmal | Wirtschaftsplan §28 Abs. 1 | Jahresabrechnung §28 Abs. 2 |
|---|---|---|
| Zeitbezug | Vorausschau (Zukunft) | Rückblick (abgelaufenes Jahr) |
| Inhalt | Geplante Einnahmen & Ausgaben, Hausgeld je Einheit, Rücklagenzuführung | Tatsächliche Einnahmen & Ausgaben, Abrechnung je Einheit, Nachzahlung/Guthaben |
| Hausgeld | Legt das monatliche Hausgeld fest | Zeigt, ob Hausgeld ausreichte (Nachzahlung oder Guthaben) |
| Beschlusszeitpunkt | Vor Beginn des Wirtschaftsjahres (i.d.R. Herbst für Folgejahr) | Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres (i.d.R. Frühjahr für Vorjahr) |
| Rechtsfolge | Nach Genehmigung: Hausgeldpflicht entsteht | Nach Genehmigung: Nachzahlung oder Guthaben wird fällig |
| Vergleich | Budget / Haushaltsplan | Kontoauszug / Rechnungslegung |
Wirtschaftsplan §28 Abs. 1 WEG
Der Wirtschaftsplan ist der jährliche Finanzplan der WEG. Der Verwalter erstellt ihn, die Eigentümerversammlung beschließt ihn mit einfacher Mehrheit. Erst nach Genehmigung entsteht die Pflicht zur Zahlung des Hausgeldes.
Pflichtinhalte des Wirtschaftsplans
- Voraussichtliche Einnahmen der GdWE (Hausgeld, Sonstiges)
- Voraussichtliche Ausgaben der GdWE (Betriebskosten, Verwaltungskosten, Instandhaltung)
- Hausgeldplan: Anteil jedes einzelnen Eigentümers (monatlicher Betrag)
- Geplante Zuführung zur Erhaltungsrücklage
Bestandteile im Detail
Enthält alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der GdWE für das gesamte Wirtschaftsjahr.
- Bewirtschaftungskosten (Hausmeister, Reinigung, Versicherungen, Strom Gemeinschaftsflächen)
- Verwaltungskosten (Verwalterhonorar)
- Instandhaltungskosten (geplante Reparaturen)
- Zuführung Erhaltungsrücklage
Zeigt den Anteil jedes einzelnen Wohnungseigentümers am Gesamtplan — also den monatlichen Hausgeld-Betrag je Einheit, aufgeteilt nach dem jeweiligen Umlageschlüssel.
Jahresabrechnung §28 Abs. 2 WEG
Die Jahresabrechnung ist die Abrechnung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben eines abgelaufenen Wirtschaftsjahres. Nach Genehmigung durch die Eigentümerversammlung entsteht für jeden Eigentümer ein Nachzahlungs- oder Guthabenanspruch.
Aufbau der Jahresabrechnung
Gegenüberstellung aller tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der gesamten GdWE im Wirtschaftsjahr — unabhängig von den einzelnen Einheiten.
- Anfangsbestand Girokonto + Rücklagenkonto
- Alle Einnahmen (Hausgeld-Zahlungen, Sonstiges)
- Alle Ausgaben nach Kostenarten
- Endbestand Konten
- Entwicklung der Erhaltungsrücklage
Zeigt je Sondereigentumseinheit: tatsächliche Kosten nach Umlageschlüssel minus geleistetes Hausgeld = Nachzahlung oder Guthaben.
Umlageschlüssel — Kostenverteilung in der WEG
Der Umlageschlüssel legt fest, nach welchem Maßstab die Kosten auf die einzelnen Eigentümer verteilt werden. Der gesetzliche Standardschlüssel sind die Miteigentumsanteile (MEA) — davon kann die Gemeinschaftsordnung abweichen.
Miteigentumsanteile (MEA)
Gesetzlicher Standard nach §16 Abs. 2 WEG. Gilt immer, wenn GO nichts anderes regelt.
Wohnfläche
Anteilig nach Quadratmetern der Sondereigentumseinheit. Häufig per GO vereinbart.
Kopfteil (Objektprinzip)
Gleiche Kosten je Einheit — unabhängig von Größe oder MEA.
Verbrauch
Nach tatsächlichem Verbrauch, gemessen durch Zähler oder Heizkostenverteiler.
Rechenbeispiel Umlageschlüssel MEA
Wohnung A: 125/1.000 MEA
Anteil = 4.800 EUR × (125 / 1.000) = 600 EUR/Jahr = 50 EUR/Monat
Wohnung B: 80/1.000 MEA
Anteil = 4.800 EUR × (80 / 1.000) = 384 EUR/Jahr = 32 EUR/Monat
Erhaltungsrücklage §19 Abs. 2 Nr. 4 WEG
Die Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Rücklage für zukünftige Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Sie gehört der GdWE und ist auf einem gesonderten Konto zu führen.
Höhe der Rücklage
Das Gesetz schreibt keine konkrete Mindesthöhe vor. In der Praxis haben sich folgende Orientierungswerte etabliert:
Jährliche Zuführung ≈ 1,0 bis 1,5 EUR × Wohnfläche (m²)
- Gehört der GdWE, nicht den einzelnen Eigentümern
- Muss auf einem separaten Rücklagenkonto geführt werden
- Beim Verkauf einer Wohnung geht der Anteil auf den Käufer über — kein Rückforderungsrecht
- Höhe wird durch Beschluss der Eigentümerversammlung festgelegt
- Zu niedrige Rücklagen können als nicht ordnungsmäßige Verwaltung anfechtbar sein
Vermögensbericht §28 Abs. 4 WEG
Der Vermögensbericht ist seit der WEG-Reform 2020 neu eingeführt worden und jährlich zu erstellen. Er gibt einen Überblick über die finanzielle Gesamtlage der GdWE — ähnlich einer vereinfachten Bilanz.
Pflichtinhalte des Vermögensberichts
- Stand der Erhaltungsrücklage (Anfangs- und Endbestand)
- Weitere Rücklagen der GdWE
- Wesentliche Verbindlichkeiten der GdWE (z.B. laufende Darlehen, Forderungen gegen Eigentümer)
- Wesentliche Vermögensgegenstände der GdWE (z.B. Bankguthaben)
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