Zertifizierter Verwalter – Prüfung nach §26a WEG

Die IHK-Sachkundeprüfung im Überblick: Ablauf, Inhalte, Kosten, Termine, Anmeldung und Bestehensregeln — mit Quellen aus ZertVerwV und IHK-Angaben. Dazu 1520 Übungsfragen zum kostenlosen Testen.

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2
Prüfungsteile (schriftl. + mündl.)
90+
Min. schriftlicher Teil (Mindestdauer)
4
Prüfungsbereiche
50%
Je Bereich nötig

Was ist die Prüfung zum Zertifizierten Verwalter?

Die Prüfung zum Zertifizierten Verwalter ist eine IHK-Sachkundeprüfung nach §26a WEG in Verbindung mit der Zertifizierte-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV). Seit der WEG-Reform 2020 (WEMoG) haben Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, dass ihre Gemeinschaft von einem zertifizierten Verwalter verwaltet wird. Wer die Prüfung besteht, erhält von der IHK eine Bescheinigung (Anlage 2 ZertVerwV) und darf die Berufsbezeichnung „Zertifizierter Verwalter" führen.

„Zertifizierter Verwalter" ist die Bezeichnung nach § 26a Abs. 1 WEG; „Hausverwalter" und „Immobilienverwalter" sind umgangssprachliche Begriffe. Diese Seite gibt dir den Überblick über die gesamte Prüfung — vom Ablauf bis zum Bestehen.

Prüfungsablauf: schriftlich und mündlich

Die Sachkundeprüfung besteht aus zwei Teilen, die beide bestanden werden müssen. Der schriftliche Teil dauert nach § 3 Abs. 2 ZertVerwV mindestens 90 Minuten und deckt alle vier Prüfungsbereiche ab; nach Angaben des BVI e. V. sind es typischerweise rund 50 Multiple-Choice-Fragen. Nur wer den schriftlichen Teil besteht, wird zum mündlichen Teil (mindestens 15 Minuten je Prüfling vor einem Prüfungsausschuss, der sich zumindest auf das WEG beziehen soll) zugelassen. Fragenzahl, Aufgabenform und Ablauf legt die jeweilige IHK fest; sie können abweichen. Wie schriftlicher und mündlicher Teil genau ablaufen, welche Hilfsmittel erlaubt sind und wie die Wiederholung funktioniert, liest du im Prüfungsablauf im Detail.

Prüfungsinhalte: die vier Bereiche

Die Prüfungsinhalte sind in Anlage 1 der ZertVerwV festgelegt. Der Stoff gliedert sich in vier Bereiche; nach Angaben des BVI e. V. hat der Bereich Rechtliche Grundlagen mit rund 46 % den größten Anteil des schriftlichen Teils:

Bereich 1
Rechtliche Grundlagen

WEG-Recht (Kerngebiet; der mündliche Teil soll sich zumindest darauf beziehen), BGB, Miet- und Werkvertragsrecht, Berufsrecht (§34c GewO, MaBV, RDG).

Bereich 2
Technische Grundlagen

Gebäudetechnik, GEG, Brandschutz, Instandhaltung und Erhaltung, Verkehrssicherungspflicht.

Bereich 3
Kaufmännische Grundlagen

Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Hausgeld, Erhaltungsrücklage, Umlageschlüssel, Mahnwesen.

Bereich 4
Grundlagen der Immobilienwirtschaft

Einordnung der Verwaltungstätigkeit, Marktverständnis und immobilienwirtschaftliche Zusammenhänge.

Kosten der Prüfung

Die IHK-Prüfungsgebühr legt jede IHK selbst fest. Beispiele für die vollständige Prüfung (schriftlich und mündlich): 350 Euro bei der IHK München (Gebührentarif 2022), 305 Euro bei der IHK Frankfurt am Main (Webseite, abgerufen 17.10.2026). Da du die Prüfung bei jeder IHK in Deutschland ablegen kannst, lohnt sich ein Vergleich. Ein Vorbereitungskurs ist keine Pflicht; Kurspreise legen die Anbieter fest. Alle Kostenpunkte im Detail — Prüfungsgebühr, Kursvergleich und Selbststudium — findest du auf der Seite Kosten der Prüfungsvorbereitung.

Termine und Anmeldung

Die ZertVerwV nennt keine Zulassungsvoraussetzungen wie eine bestimmte Ausbildung oder Berufserfahrung. Du meldest dich eigenständig bei der gewählten IHK an — du bist nicht an deinen Wohnort gebunden und kannst Standort und Termin frei wählen. Termine und Anmeldefrist legt jede IHK selbst fest. Wie du dich Schritt für Schritt registrierst und welche Angaben nötig sind, erklärt die Seite Anmeldung & Prüfungstermine.

Bestehensregeln

In jedem einzelnen der vier Prüfungsbereiche müssen mindestens 50 % der Punkte erreicht werden. Das ist eine Fehlerquelle:

Wichtig: Ein starker Gesamtdurchschnitt reicht nicht — wer in nur einem Bereich (z. B. Technik) unter 50 % liegt, hat die gesamte Prüfung nicht bestanden. Deshalb lohnt es sich, gezielt auch die schwächeren Bereiche zu üben.

Wer nicht besteht, darf die Prüfung nach § 6 Abs. 1 ZertVerwV beliebig oft wiederholen. Wer nur den mündlichen Teil nicht bestanden hat, muss je nach Regelung der IHK (§ 6 Abs. 3 ZertVerwV) unter Umständen nur diesen Teil erneut ablegen; Anrechnung und Gebühr legt die jeweilige IHK fest.

Häufige Fragen zur Prüfung

Wie läuft die Verwalterprüfung ab?
Zuerst der schriftliche Teil (nach § 3 Abs. 2 ZertVerwV mindestens 90 Minuten, über die vier Themenbereiche), danach — nur bei Bestehen — der mündliche Teil (mindestens 15 Minuten je Prüfling, der sich zumindest auf das Wohnungseigentumsgesetz beziehen soll). Beide Teile müssen bestanden werden. Nach Angaben des BVI e. V. sind es im schriftlichen Teil typischerweise rund 50 Multiple-Choice-Fragen; Fragenzahl, Aufgabenform und Ablauf legt die jeweilige IHK fest; sie können abweichen.
Was kostet die Verwalterprüfung bei der IHK?
Jede IHK legt ihre Prüfungsgebühr selbst fest. Beispiele für die vollständige Prüfung: IHK München 350 Euro (Gebührentarif 2022), IHK Frankfurt am Main 305 Euro (Webseite, abgerufen 17.10.2026); die aktuelle Gebühr nennt die jeweilige IHK, ein Vergleich lohnt sich.
Welche Voraussetzungen brauche ich?
Die ZertVerwV nennt keine Zulassungsvoraussetzungen wie eine bestimmte Ausbildung oder Berufserfahrung und schreibt keinen Vorbereitungskurs vor. Die Prüfung kann vor jeder IHK abgelegt werden, die sie anbietet (§ 2 Abs. 1 ZertVerwV); die Anmeldung erfolgt eigenständig bei der gewählten IHK.
Wie bestehe ich die Prüfung?
In jedem der vier Bereiche sind mindestens 50 % der Punkte nötig. Ein Durchfallen in einem einzelnen Bereich bedeutet das Nichtbestehen der gesamten Prüfung. Die Prüfung darf nach § 6 Abs. 1 ZertVerwV beliebig oft wiederholt werden.
Gibt es einen offiziellen IHK-Fragenkatalog?
Nein. Einen offiziellen, veröffentlichten IHK-Fragenkatalog gibt es nicht — die tatsächlichen Prüfungsfragen variieren je nach IHK-Kammer und Termin. Zur Vorbereitung übt man mit Übungsfragen zu den Themenbereichen der ZertVerwV.
Was ist die Prüfung zum Zertifizierten Verwalter nach §26a WEG?
Es ist die IHK-Sachkundeprüfung nach §26a WEG in Verbindung mit der Zertifizierte-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV). Wer sie besteht, erhält von der IHK eine Bescheinigung (Anlage 2 ZertVerwV) und darf sich Zertifizierter Verwalter nennen (§ 26a Abs. 1 WEG). Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Prüfung?
Die ZertVerwV nennt keine Zulassungsvoraussetzungen wie eine bestimmte Ausbildung oder Berufserfahrung und schreibt keinen Vorbereitungskurs vor. Die Anmeldung erfolgt eigenständig bei der gewählten IHK.
Wie bestehe ich die Verwalterprüfung?
In jedem der vier Prüfungsbereiche müssen mindestens 50 % der Punkte erreicht werden. Ein Durchfallen in einem einzelnen Bereich bedeutet das Nichtbestehen der gesamten Prüfung — auch bei gutem Gesamtdurchschnitt. Die Prüfung darf nach § 6 Abs. 1 ZertVerwV beliebig oft wiederholt werden.

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