Anmeldung zur Verwalterprüfung §26a WEG
IHK auswählen, im Prüfungsportal registrieren, Frist und Gebühr beachten — so meldest du dich Schritt für Schritt zur IHK-Sachkundeprüfung zum Zertifizierten Verwalter an.
Wer kann sich anmelden?
Die Sachkundeprüfung zum Zertifizierten Verwalter nach §26a WEG hat keine formalen Zugangsvoraussetzungen. Es ist keine bestimmte Ausbildung, kein Mindestalter und keine Berufserfahrung erforderlich. Grundsätzlich kann sich jede Person zur Prüfung anmelden — die Anmeldung erfolgt dabei in Eigenregie bei der gewählten IHK.
Der rechtliche Rahmen ergibt sich aus §26a WEG in Verbindung mit der Zertifizierte-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV). Die Prüfungsinhalte sind in Anlage 1 der ZertVerwV festgelegt.
Anmeldung Schritt für Schritt
- 1. IHK und Prüfungstermin auswählenDu bist nicht an die IHK deines Wohnorts gebunden und kannst die Prüfung bei jeder IHK ablegen, die sie anbietet. Termine, Gebühren und freie Plätze unterscheiden sich je Standort — ein Vergleich lohnt sich.
- 2. Im IHK-Prüfungsportal registrierenBei den meisten IHKs ist zunächst eine einmalige Registrierung im Online-Prüfungsportal nötig. Danach stehen dir die Funktionen für die Prüfungsanmeldung zur Verfügung.
- 3. Zur Prüfung anmeldenÜber das Portal meldest du dich für einen konkreten Termin an. Benötigt werden in der Regel persönliche Angaben (Name, Anschrift, Geburtsdatum) und ggf. Angaben zum Unternehmen.
- 4. Anmeldefrist beachtenDie Anmeldung muss vor Ablauf der Frist eingehen — je nach IHK typischerweise einige Wochen vor dem Prüfungstermin. Die genaue Frist nennt die jeweilige IHK.
- 5. Prüfungsgebühr bezahlenDie Gebühr legt jede IHK selbst fest und wird nach der Anmeldung in Rechnung gestellt. Ein Nachweis über einen Vorbereitungskurs ist nicht erforderlich.
- 6. Einladung und PrüfungDie IHK lädt zum schriftlichen Termin (90 Minuten) ein; bei Bestehen folgt der mündliche Teil (mindestens 15 Minuten, Schwerpunkt WEG-Recht). Lichtbildausweis nicht vergessen.
Welche Angaben werden benötigt?
In der Regel erforderlich
- Vollständiger Name und Anschrift
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse für die Kommunikation
- Konto im IHK-Prüfungsportal
Je nach IHK zusätzlich
- Angaben zum Unternehmen / zur Tätigkeit
- Auswahl Vollprüfung oder nur Wiederholung eines Teils
- Hinweise zu Nachteilsausgleich (bei Bedarf)
Gebühren und Rücktritt
Die Prüfungsgebühr setzt jede IHK selbst fest, sodass die Kosten zwischen den Standorten variieren. Für die vollständige Prüfung (schriftlich und mündlich) ist je nach IHK mit einem Betrag im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich zu rechnen. Eine Übersicht zu Gebühren und Terminen nach Standort findest du auf der Seite IHK-Standorte.
Ein Rücktritt nach der Anmeldung ist je nach IHK möglich. Viele IHKs erstatten bei rechtzeitigem Rücktritt einen Teil der Gebühr (häufig 50 %); bei unentschuldigtem Fehlen wird in der Regel die volle Gebühr fällig. Die genauen Regeln stehen in der Gebühren- bzw. Prüfungsordnung der jeweiligen IHK.
Nach dem Nichtbestehen: Wiederholung
Wer die Prüfung nicht besteht, kann sie wiederholen. Wer nur den mündlichen Teil nicht bestanden hat, muss in der Regel nur diesen Teil erneut ablegen. Einzelheiten zu Fristen und Ablauf der Wiederholung erklären wir auf der Seite Prüfungsablauf.
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