LG München I · 06.02.2008

LG München I, 1 T 22613/07

Beschluss-Sammlung (Frist "unverzüglich")

Was wurde entschieden?

Das LG München I hat mit Beschluss vom 6. Februar 2008 (1 T 22613/07, NZM 2008, 410) eine Woche als Obergrenze angesehen, innerhalb derer eine Eintragung in die Beschluss-Sammlung noch als unverzüglich gelten kann, und die genaue Frist zwischen drei und fünf Werktagen ausdrücklich offengelassen.

Angaben zum Urteil

GerichtLG München I
InstanzLG
Aktenzeichen1 T 22613/07
Entscheidungsdatum06.02.2008
Rechtsgrundlage§ 24 Abs. 7, 8 WEG
Betroffene Normen§ 24 Abs. 7 WEG, § 24 Abs. 8 WEG

Weiterführend

Primärquelle

LG München I, Entscheidung vom 06.02.2008 — 1 T 22613/07

Stand: 08/2026 · Diese Seite fasst eine bereits geprüfte Fundstelle strukturiert zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.

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