LG München I, 1 T 22613/07
Beschluss-Sammlung (Frist "unverzüglich")
Was wurde entschieden?
Das LG München I hat mit Beschluss vom 6. Februar 2008 (1 T 22613/07, NZM 2008, 410) eine Woche als Obergrenze angesehen, innerhalb derer eine Eintragung in die Beschluss-Sammlung noch als unverzüglich gelten kann, und die genaue Frist zwischen drei und fünf Werktagen ausdrücklich offengelassen.
Angaben zum Urteil
| Gericht | LG München I |
|---|---|
| Instanz | LG |
| Aktenzeichen | 1 T 22613/07 |
| Entscheidungsdatum | 06.02.2008 |
| Rechtsgrundlage | § 24 Abs. 7, 8 WEG |
| Betroffene Normen | § 24 Abs. 7 WEG, § 24 Abs. 8 WEG |
Weiterführend
- Ausführlicher Hintergrund in unserem Ratgeber: Beschluss-Sammlung: Diese Pflicht hat jeder WEG-Verwalter (§ 24 Abs. 7, 8 WEG)
Primärquelle
LG München I, Entscheidung vom 06.02.2008 — 1 T 22613/07
Stand: 08/2026 · Diese Seite fasst eine bereits geprüfte Fundstelle strukturiert zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.
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