LG Frankfurt am Main, 2-13 S 615/23
Belegeinsicht (Unterlagen bei Dritten)
Was wurde entschieden?
Das LG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 13. Januar 2025 (2-13 S 615/23) entschieden, dass sich das Einsichtsrecht auch auf Verwaltungsunterlagen erstreckt, die sich zeitweise bei Dritten befinden -- etwa bei einem beauftragten Steuerberater. Der Verwalter muss solche Unterlagen zur Einsichtnahme zurückfordern.
Angaben zum Urteil
| Gericht | LG Frankfurt am Main |
|---|---|
| Instanz | LG |
| Aktenzeichen | 2-13 S 615/23 |
| Entscheidungsdatum | 13.01.2025 |
| Rechtsgrundlage | § 18 Abs. 4 WEG |
| Betroffene Normen | § 18 Abs. 4 WEG |
Weiterführend
- Ausführlicher Hintergrund in unserem Ratgeber: Belegeinsicht in der WEG: Was das Einsichtsrecht wirklich erlaubt (§ 18 Abs. 4 WEG)
Primärquelle
LG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 13.01.2025 — 2-13 S 615/23
Stand: 08/2026 · Diese Seite fasst eine bereits geprüfte Fundstelle strukturiert zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.
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