LG Frankfurt am Main · 13.01.2025

LG Frankfurt am Main, 2-13 S 615/23

Belegeinsicht (Unterlagen bei Dritten)

Was wurde entschieden?

Das LG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 13. Januar 2025 (2-13 S 615/23) entschieden, dass sich das Einsichtsrecht auch auf Verwaltungsunterlagen erstreckt, die sich zeitweise bei Dritten befinden -- etwa bei einem beauftragten Steuerberater. Der Verwalter muss solche Unterlagen zur Einsichtnahme zurückfordern.

Angaben zum Urteil

GerichtLG Frankfurt am Main
InstanzLG
Aktenzeichen2-13 S 615/23
Entscheidungsdatum13.01.2025
Rechtsgrundlage§ 18 Abs. 4 WEG
Betroffene Normen§ 18 Abs. 4 WEG

Weiterführend

Primärquelle

LG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 13.01.2025 — 2-13 S 615/23

Stand: 08/2026 · Diese Seite fasst eine bereits geprüfte Fundstelle strukturiert zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.

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