LG Frankfurt am Main, 2-13 S 3/23
Vermögensbericht (Entlastungsbeschluss anfechtbar)
Was wurde entschieden?
Das LG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 9. November 2023 (Az. 2-13 S 3/23) entschieden, dass ein Entlastungsbeschluss anfechtbar ist, wenn der Vermögensbericht fehlt oder nicht umfassend und zutreffend erstellt wurde -- die bloße Vorlage von Jahresabrechnung und Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genügt nicht.
Angaben zum Urteil
| Gericht | LG Frankfurt am Main |
|---|---|
| Instanz | LG |
| Aktenzeichen | 2-13 S 3/23 |
| Entscheidungsdatum | 09.11.2023 |
| Rechtsgrundlage | § 28 Abs. 4 WEG |
| Betroffene Normen | § 28 Abs. 4 WEG |
Weiterführend
- Ausführlicher Hintergrund in unserem Ratgeber: Vermögensbericht in der WEG: Zuständigkeit bei Verwalterwechsel (§ 28 Abs. 4 WEG)
Primärquelle
LG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 09.11.2023 — 2-13 S 3/23
Stand: 08/2026 · Diese Seite fasst eine bereits geprüfte Fundstelle strukturiert zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.
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