LG Frankfurt am Main · 28.11.2024

LG Frankfurt am Main, 2-13 S 27/24

Belegeinsicht (kein Versandanspruch)

Was wurde entschieden?

Das LG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 28. November 2024 (2-13 S 27/24) eine Forderung nach Versand der Verwaltungsunterlagen per Post oder E-Mail zurückgewiesen -- es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Zusendung, nur auf Einsicht vor Ort.

Angaben zum Urteil

GerichtLG Frankfurt am Main
InstanzLG
Aktenzeichen2-13 S 27/24
Entscheidungsdatum28.11.2024
Rechtsgrundlage§ 18 Abs. 4 WEG
Betroffene Normen§ 18 Abs. 4 WEG

Weiterführend

Primärquelle

LG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 28.11.2024 — 2-13 S 27/24

Stand: 08/2026 · Diese Seite fasst eine bereits geprüfte Fundstelle strukturiert zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.

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