LG Frankfurt am Main, 2-13 S 27/24
Belegeinsicht (kein Versandanspruch)
Was wurde entschieden?
Das LG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 28. November 2024 (2-13 S 27/24) eine Forderung nach Versand der Verwaltungsunterlagen per Post oder E-Mail zurückgewiesen -- es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Zusendung, nur auf Einsicht vor Ort.
Angaben zum Urteil
| Gericht | LG Frankfurt am Main |
|---|---|
| Instanz | LG |
| Aktenzeichen | 2-13 S 27/24 |
| Entscheidungsdatum | 28.11.2024 |
| Rechtsgrundlage | § 18 Abs. 4 WEG |
| Betroffene Normen | § 18 Abs. 4 WEG |
Weiterführend
- Ausführlicher Hintergrund in unserem Ratgeber: Belegeinsicht in der WEG: Was das Einsichtsrecht wirklich erlaubt (§ 18 Abs. 4 WEG)
Primärquelle
LG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 28.11.2024 — 2-13 S 27/24
Stand: 08/2026 · Diese Seite fasst eine bereits geprüfte Fundstelle strukturiert zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.
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