LG Frankfurt am Main · 06.01.2025

LG Frankfurt am Main, 2-13 S 109/24

Vermögensbericht (Zuständigkeit bei Verwalterwechsel)

Was wurde entschieden?

Das LG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 6. Januar 2025 (Az. 2-13 S 109/24) entschieden, dass die Pflicht zur Erstellung des Vermögensberichts nach § 28 Abs. 4 WEG erst nach Ablauf des Kalenderjahres entsteht -- zuständig ist der Verwalter, der am 31. Dezember im Amt ist, nicht der zuvor ausgeschiedene.

Angaben zum Urteil

GerichtLG Frankfurt am Main
InstanzLG
Aktenzeichen2-13 S 109/24
Entscheidungsdatum06.01.2025
Rechtsgrundlage§ 28 Abs. 4 WEG
Betroffene Normen§ 28 Abs. 4 WEG

Weiterführend

Primärquelle

LG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 06.01.2025 — 2-13 S 109/24

Stand: 08/2026 · Diese Seite fasst eine bereits geprüfte Fundstelle strukturiert zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.

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