LG Frankfurt am Main, 2-13 S 109/24
Vermögensbericht (Zuständigkeit bei Verwalterwechsel)
Was wurde entschieden?
Das LG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 6. Januar 2025 (Az. 2-13 S 109/24) entschieden, dass die Pflicht zur Erstellung des Vermögensberichts nach § 28 Abs. 4 WEG erst nach Ablauf des Kalenderjahres entsteht -- zuständig ist der Verwalter, der am 31. Dezember im Amt ist, nicht der zuvor ausgeschiedene.
Angaben zum Urteil
| Gericht | LG Frankfurt am Main |
|---|---|
| Instanz | LG |
| Aktenzeichen | 2-13 S 109/24 |
| Entscheidungsdatum | 06.01.2025 |
| Rechtsgrundlage | § 28 Abs. 4 WEG |
| Betroffene Normen | § 28 Abs. 4 WEG |
Weiterführend
- Ausführlicher Hintergrund in unserem Ratgeber: Vermögensbericht in der WEG: Zuständigkeit bei Verwalterwechsel (§ 28 Abs. 4 WEG)
Primärquelle
LG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 06.01.2025 — 2-13 S 109/24
Stand: 08/2026 · Diese Seite fasst eine bereits geprüfte Fundstelle strukturiert zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.
Aktuelle Rechtsprechung sicher beherrschen
Übe WEG-Recht und aktuelle BGH-Rechtsprechung mit über tausend Prüfungsfragen und einer realistischen Prüfungssimulation.
Jetzt kostenlos starten →