Was wurde entschieden?
Der BGH (Urteil v. 30.01.2026, V ZR 76/25, Rn. 20-21) hat ausdrücklich offengelassen, ob dem faktischen Verwalter ein Anspruch auf Vergütung oder nur auf Aufwendungsersatz zusteht -- die genaue dogmatische Einordnung (fehlerhaftes Anstellungsverhältnis, Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht) blieb offen.
Angaben zum Urteil
| Gericht | BGH |
|---|---|
| Instanz | BGH |
| Aktenzeichen | V ZR 76/25 |
| Entscheidungsdatum | 30.01.2026 |
| Rechtsgrundlage | § 280 Abs. 1 BGB |
| Betroffene Normen | § 280 Abs. 1 BGB, § 670 BGB, § 683 BGB, § 812 BGB |
Weiterführend
- Ausführlicher Hintergrund in unserem Ratgeber: Faktischer Verwalter in der WEG: Haftung & Pflichten
Primärquelle
BGH, Urteil vom 30.01.2026 — V ZR 76/25
Stand: 08/2026 · Diese Seite fasst eine bereits geprüfte Fundstelle strukturiert zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.
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