BGH, V ZR 68/25
Bauliche Veränderung (Beschlusszwang in der Zweiergemeinschaft)
Was wurde entschieden?
Der BGH hat mit Urteil vom 12. Juni 2026 (V ZR 68/25) entschieden, dass der Beschlusszwang für bauliche Veränderungen nach § 20 WEG grundsätzlich auch in einer Zweiergemeinschaft wie einer Doppelhaushälfte gilt -- ohne generelle Ausnahme für kleine WEG. Vorinstanzen: AG Niebüll (18 C 8/23), LG Itzehoe (11 S 44/23).
Angaben zum Urteil
| Gericht | BGH |
|---|---|
| Instanz | BGH |
| Aktenzeichen | V ZR 68/25 |
| Entscheidungsdatum | 12.06.2026 |
| Rechtsgrundlage | § 20 WEG |
| Betroffene Normen | § 20 WEG, § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG |
Weiterführend
- Ausführlicher Hintergrund in unserem Ratgeber: Beschlusszwang in der Zweiergemeinschaft: Das BGH-Urteil 2026
Primärquelle
BGH, Urteil vom 12.06.2026 — V ZR 68/25
Stand: 08/2026 · Diese Seite fasst eine bereits geprüfte Fundstelle strukturiert zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.
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