BGH · 11.02.2011

BGH, V ZR 66/10

Belegeinsicht (Ort und Umfang)

Was wurde entschieden?

Der BGH hat mit Urteil vom 11. Februar 2011 (V ZR 66/10) klargestellt, dass für das Einsichtsrecht kein besonderes rechtliches Interesse an einzelnen Unterlagen dargelegt werden muss und die Einsicht grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben ist; einen Anspruch auf Zusendung der Unterlagen gibt es grundsätzlich nicht.

Angaben zum Urteil

GerichtBGH
InstanzBGH
AktenzeichenV ZR 66/10
Entscheidungsdatum11.02.2011
Rechtsgrundlage§ 18 Abs. 4 WEG
Betroffene Normen§ 18 Abs. 4 WEG

Weiterführend

Primärquelle

BGH, Urteil vom 11.02.2011 — V ZR 66/10

Stand: 08/2026 · Diese Seite fasst eine bereits geprüfte Fundstelle strukturiert zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.

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