Was wurde entschieden?
Der BGH hat mit Urteil vom 5. Juli 2024 (V ZR 34/24) entschieden, dass eine direkte Schadensersatzklage des einzelnen Eigentümers gegen den Verwalter scheitert, weil der Verwaltervertrag nach aktuellem Recht keine drittschützende Wirkung mehr entfaltet -- Ansprüche sind gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten (Zwei-Stufen-Weg). Vorinstanzen: AG Chemnitz (15 C 381/23), LG Dresden (2 S 312/23).
Amtlicher Leitsatz
„Wohnungseigentum: Ansprüche des einzelnen Wohnungseigentümers wegen Pflichtverletzungen des Verwalters nur gegen die Gemeinschaft."
Angaben zum Urteil
| Gericht | BGH |
|---|---|
| Instanz | BGH |
| Aktenzeichen | V ZR 34/24 |
| Entscheidungsdatum | 05.07.2024 |
| Rechtsgrundlage | § 280 Abs. 1 BGB, § 18 Abs. 2 WEG |
| Betroffene Normen | § 280 Abs. 1 BGB, § 18 Abs. 2 WEG |
Weiterführend
- Ausführlicher Hintergrund in unserem Ratgeber: Haftung des WEG-Verwalters: Direktklage scheitert — BGH V ZR 34/24 erklärt den Zwei-Stufen-Weg
- Dieses Urteil ist mit einer Übungsfrage in unserem Prüfungstrainer verknüpft.
Primärquelle
BGH, Urteil vom 05.07.2024 — V ZR 34/24
Stand: 08/2026 · Diese Seite fasst eine bereits geprüfte Fundstelle strukturiert zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.
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