BGH · 05.07.2024

BGH, V ZR 34/24

Verwalterhaftung (Direktklage scheitert)

Was wurde entschieden?

Der BGH hat mit Urteil vom 5. Juli 2024 (V ZR 34/24) entschieden, dass eine direkte Schadensersatzklage des einzelnen Eigentümers gegen den Verwalter scheitert, weil der Verwaltervertrag nach aktuellem Recht keine drittschützende Wirkung mehr entfaltet -- Ansprüche sind gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten (Zwei-Stufen-Weg). Vorinstanzen: AG Chemnitz (15 C 381/23), LG Dresden (2 S 312/23).

Amtlicher Leitsatz

„Wohnungseigentum: Ansprüche des einzelnen Wohnungseigentümers wegen Pflichtverletzungen des Verwalters nur gegen die Gemeinschaft."

Angaben zum Urteil

GerichtBGH
InstanzBGH
AktenzeichenV ZR 34/24
Entscheidungsdatum05.07.2024
Rechtsgrundlage§ 280 Abs. 1 BGB, § 18 Abs. 2 WEG
Betroffene Normen§ 280 Abs. 1 BGB, § 18 Abs. 2 WEG

Weiterführend

Primärquelle

BGH, Urteil vom 05.07.2024 — V ZR 34/24

Stand: 08/2026 · Diese Seite fasst eine bereits geprüfte Fundstelle strukturiert zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.

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