BGH · 26.09.2025

BGH, V ZR 206/24

Jahresabrechnung bei Verwalterwechsel

Was wurde entschieden?

Der BGH hat mit Urteil vom 26. September 2025 (V ZR 206/24) entschieden, dass bei einem Verwalterwechsel zum 31. Dezember grundsätzlich der neue Verwalter für die Jahresabrechnung des abgelaufenen Kalenderjahres zuständig ist, weil die Pflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Jahresabrechnung erst am 1. Januar des Folgejahres entsteht. Vorinstanzen: AG Bielefeld (5 C 65/23), LG Dortmund (17 S 45/24).

Angaben zum Urteil

GerichtBGH
InstanzBGH
AktenzeichenV ZR 206/24
Entscheidungsdatum26.09.2025
Rechtsgrundlage§ 28 Abs. 2 WEG
Betroffene Normen§ 28 Abs. 2 Satz 1 WEG, § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG

Weiterführend

Primärquelle

BGH, Urteil vom 26.09.2025 — V ZR 206/24

Stand: 08/2026 · Diese Seite fasst eine bereits geprüfte Fundstelle strukturiert zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.

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