BGH · 17.07.2026

BGH, V ZR 162/25

Bauliche Veränderung (Klima-Splitgerät)

Was wurde entschieden?

Der BGH hat mit Urteil vom 17. Juli 2026 (V ZR 162/25) bestätigt, dass ein Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 3 WEG die Gestattung eines Klima-Splitgeräts auf dem eigenen Balkon verlangen kann, wenn die Außeneinheit ausreichend Abstand zu Nachbarfenstern hat und keine unzumutbare Beeinträchtigung erkennbar ist. Ein automatischer Anspruch wie bei den privilegierten Maßnahmen des § 20 Abs. 2 WEG besteht aber nicht.

Angaben zum Urteil

GerichtBGH
InstanzBGH
AktenzeichenV ZR 162/25
Entscheidungsdatum17.07.2026
Rechtsgrundlage§ 20 Abs. 3 WEG
Betroffene Normen§ 20 Abs. 3 WEG, § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG

Weiterführend

Primärquelle

BGH, Urteil vom 17.07.2026 — V ZR 162/25

Stand: 08/2026 · Diese Seite fasst eine bereits geprüfte Fundstelle strukturiert zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.

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