BGH · 19.07.2024

BGH, V ZR 102/23

Auslegung des Beschlusses über die Jahresabrechnung

Was wurde entschieden?

Der BGH hat mit Urteil vom 19. Juli 2024 (V ZR 102/23) entschieden, dass ein Beschluss über die Jahresabrechnung nicht wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig ist, sondern im Zweifel als Beschluss über die Einforderung der Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse auszulegen ist.

Angaben zum Urteil

GerichtBGH
InstanzBGH
AktenzeichenV ZR 102/23
Entscheidungsdatum19.07.2024
Rechtsgrundlage§ 28 Abs. 2 WEG
Betroffene Normen§ 28 Abs. 2 WEG

Weiterführend

Primärquelle

BGH, Urteil vom 19.07.2024 — V ZR 102/23

Stand: 08/2026 · Diese Seite fasst eine bereits geprüfte Fundstelle strukturiert zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.

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