Was wurde entschieden?
Der BGH hat mit Urteil vom 19. Juli 2024 (V ZR 102/23) entschieden, dass ein Beschluss über die Jahresabrechnung nicht wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig ist, sondern im Zweifel als Beschluss über die Einforderung der Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse auszulegen ist.
Angaben zum Urteil
| Gericht | BGH |
|---|---|
| Instanz | BGH |
| Aktenzeichen | V ZR 102/23 |
| Entscheidungsdatum | 19.07.2024 |
| Rechtsgrundlage | § 28 Abs. 2 WEG |
| Betroffene Normen | § 28 Abs. 2 WEG |
Weiterführend
- Ausführlicher Hintergrund in unserem Ratgeber: Abrechnungsspitze und Nachschuss (§ 28 Abs. 2 WEG): beschließen und anfechten
Primärquelle
BGH, Urteil vom 19.07.2024 — V ZR 102/23
Stand: 08/2026 · Diese Seite fasst eine bereits geprüfte Fundstelle strukturiert zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.
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