AG Hamburg-St. Georg · 05.08.2021

AG Hamburg-St. Georg, 980a C 25/21 WEG

Belegeinsicht (Eilverfahren, Gegenbeispiel)

Was wurde entschieden?

Das AG Hamburg-St. Georg hat mit Entscheidung vom 5. August 2021 (980a C 25/21 WEG) entschieden, dass die Einsicht in Verwaltungsunterlagen grundsätzlich NICHT im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzbar ist und der Eigentümer stattdessen auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen sei -- Gegenbeispiel zur AG-Berlin-Mitte-Entscheidung, zeigt die uneinheitliche Amtsgerichtspraxis.

Angaben zum Urteil

GerichtAG Hamburg-St. Georg
InstanzAG
Aktenzeichen980a C 25/21 WEG
Entscheidungsdatum05.08.2021
Rechtsgrundlage§ 18 Abs. 4 WEG
Betroffene Normen§ 18 Abs. 4 WEG

Weiterführend

Primärquelle

AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 05.08.2021 — 980a C 25/21 WEG

Stand: 08/2026 · Diese Seite fasst eine bereits geprüfte Fundstelle strukturiert zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.

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