AG Hamburg-St. Georg, 980a C 25/21 WEG
Belegeinsicht (Eilverfahren, Gegenbeispiel)
Was wurde entschieden?
Das AG Hamburg-St. Georg hat mit Entscheidung vom 5. August 2021 (980a C 25/21 WEG) entschieden, dass die Einsicht in Verwaltungsunterlagen grundsätzlich NICHT im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzbar ist und der Eigentümer stattdessen auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen sei -- Gegenbeispiel zur AG-Berlin-Mitte-Entscheidung, zeigt die uneinheitliche Amtsgerichtspraxis.
Angaben zum Urteil
| Gericht | AG Hamburg-St. Georg |
|---|---|
| Instanz | AG |
| Aktenzeichen | 980a C 25/21 WEG |
| Entscheidungsdatum | 05.08.2021 |
| Rechtsgrundlage | § 18 Abs. 4 WEG |
| Betroffene Normen | § 18 Abs. 4 WEG |
Weiterführend
- Ausführlicher Hintergrund in unserem Ratgeber: Belegeinsicht in der WEG: Was das Einsichtsrecht wirklich erlaubt (§ 18 Abs. 4 WEG)
Primärquelle
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 05.08.2021 — 980a C 25/21 WEG
Stand: 08/2026 · Diese Seite fasst eine bereits geprüfte Fundstelle strukturiert zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.
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