Was wurde entschieden?
Der BGH hat mit Urteil vom 21. Juli 2023 (V ZR 90/22, Rn. 11-12, 16) entschieden, dass seit dem WEMoG die Klage auf Erteilung der Verwalterzustimmung stets gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) zu richten ist, nicht gegen den Verwalter persönlich -- auch wenn die Zustimmungsklausel schon vor dem 1. Dezember 2020 vereinbart wurde.
Angaben zum Urteil
| Gericht | BGH |
|---|---|
| Instanz | BGH |
| Aktenzeichen | V ZR 90/22 |
| Entscheidungsdatum | 21.07.2023 |
| Rechtsgrundlage | § 12 WEG |
| Betroffene Normen | § 12 WEG, § 47 WEG |
Weiterführend
- Ausführlicher Hintergrund in unserem Ratgeber: Verwalterzustimmung beim Verkauf einer Eigentumswohnung (§ 12 WEG)
Primärquelle
BGH, Urteil vom 21.07.2023 — V ZR 90/22
Stand: 08/2026 · Diese Seite fasst eine bereits geprüfte Fundstelle strukturiert zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.
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