Was wurde entschieden?
Der BGH hat mit Urteil vom 13. Mai 2011 (V ZR 166/10) entschieden, dass im Regelfall der Verwalter selbst richtiger Klagegegner bei einer Klage auf Zustimmung zum Verkauf war, weil er kraft der Teilungserklärung über die Zustimmung im eigenen Namen entschied -- diese Rechtslage galt vor dem WEMoG.
Angaben zum Urteil
| Gericht | BGH |
|---|---|
| Instanz | BGH |
| Aktenzeichen | V ZR 166/10 |
| Entscheidungsdatum | 13.05.2011 |
| Rechtsgrundlage | § 12 WEG |
| Betroffene Normen | § 12 WEG |
Weiterführend
- Ausführlicher Hintergrund in unserem Ratgeber: Verwalterzustimmung beim Verkauf einer Eigentumswohnung (§ 12 WEG)
Primärquelle
BGH, Urteil vom 13.05.2011 — V ZR 166/10
Stand: 08/2026 · Diese Seite fasst eine bereits geprüfte Fundstelle strukturiert zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.
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