AG München · 30.10.2024

AG München, 1292 C 13811/24 WEG

Wallbox/Ladeinfrastruktur

Was wurde entschieden?

Das AG München hat mit Urteil vom 30. Oktober 2024 (Az. 1292 C 13811/24 WEG) die Bedingung, sich an eine geplante zentrale Ladeanlage anschließen zu müssen, als zulässige Einschränkung des Anspruchs auf Gestattung einer E-Ladesäule im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung angesehen.

Angaben zum Urteil

GerichtAG München
InstanzAG
Aktenzeichen1292 C 13811/24 WEG
Entscheidungsdatum30.10.2024
Rechtsgrundlage§ 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG
Betroffene Normen§ 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG, § 21 WEG

Weiterführend

Primärquelle

AG München, Entscheidung vom 30.10.2024 — 1292 C 13811/24 WEG

Stand: 08/2026 · Diese Seite fasst eine bereits geprüfte Fundstelle strukturiert zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.

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